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Intergeschlechtliche – von so genannten „Männerrechtlern“ instrumentalisiert, hingegen nicht ehrlich in den Forderungen unterstützt

In den vergangenen Wochen und Monaten war vermehrt von "Männerrechtlern" zu vernehmen, dass gegen Vorhautbeschneidung vorgangen werden müsse. Es wurden Gleichsetzungen mit den traumatisierenden und gewaltvollen medizinischen Eingriffen, die sich gegen intergeschlechtliche Menschen richten, betrieben. Vorher hatte sich niemand von den nun selbsternannten "Beschneidungsgegnern" mit Intergeschlechtlichen solidarisiert - und noch nicht einmal jetzt ist das der Fall.

So kritisiert die Gruppe Zwischengeschlecht.org, dass zur heutigen Demonstration in Köln Intergeschlechtliche mal eben wieder "vergessen" wurden. Sie schreibt unter anderem: "Intersex-Genitalverstümmelungen werden nirgends konkret erwähnt, noch wurden Intersex-Betroffenenorganisationen informiert oder eingeladen. Zwischengeschlecht.org bedauert dies und ruft die beteiligten Organisationen dazu auf, künftig auch Intersex-Genitalverstümmelungen angemessen zu berücksichtigen, und insbesondere die langjährige Hauptforderung der Betroffenen nach einem gesetzlichen Verbot von medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen aktiv zu unterstützen! Umso mehr, als übernächsten Donnerstag 16.05.2013 im Bundestag drei konkrete Anträge beraten werden, die explizit ein Verbot von Intersex-Genitalverstümmelungen fordern und von Zwischengeschlecht.org und weiteren Betroffenenverbänden ausdrücklich befürwortet werden (17/13253, 17/12851 und 17/12859)." (Pressemitteilung Zwischengeschlecht.org, Hervorhebungen ausgelassen)

Gleichzeitig kritisiert Zwischengeschlecht.org, dass unter den Beteiligten der Demonstration sogar diejenigen seien, die die geschlechtszuweisenden Eingriffe gegen intergeschlechtliche Menschen vornehmen. So sei der "Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)" beteiligt, deren Mitgliedsverband, die "'Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)' z.B. kosmetische 'Klitorisverkleinerungen', und 'Vaginalerweiterungen' an wehrlosen Kleinkindern 'in Deutschland im ersten Lebensjahr' [fordert] (AWMF-Leitlinie 027/047 'Adrenogenitales Syndrom', vgl. ebenso AWMF-Leitlinie 027/022 'Störungen der Geschlechtsentwicklung'). Und Mitglieder der beim BVKJ angeschlossenen 'Vereinigung Leitender Kinderärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD)' propagieren und praktizieren komplikationsträchtige kosmetische 'Hypospadiekorrekturen' an wehrlosen Kleinkindern explizit 'auch aus ästhetisch-psychologischen Gründen' (AWMF-Leitlinie 006/026 'Hypospadie')." (ebd., Hervorhebungen ausgelassen)

"Männerrechtler" stellen nicht die medizinische Definitionshoheit in Frage - sie wollen genau diese Definitionsmacht! Und auch die beteiligten Ärzte verfolgen andere Interessen als die Selbstorganisationen der Intergeschlechtlichen. Würden sie die eigene Definitionsmacht in Bezug auf Intergeschlechtlichkeit in Frage stellen, würden sie eigenes Prestige und eigene Verdienstmöglichkeiten aufgeben müssen. Das wäre für weiße Männer dann wirklich zuviel...