Springe zum Inhalt

Kurz, kenntnisreich, weitgehend klar: Die Ethikkommission der Schweiz zu Intersexualität

Während der Deutsche Ethikrat in seinen Empfehlungen sehr vage blieb, wichtige neuere Forschungsergebnisse nicht heranzog und insbesondere die zentralen Forderungen der Verbände intergeschlechtlicher Menschen nicht in gleichem Maße wie die Vorstellungen der Medizin thematisierte (vgl. hier), legt die Ethikkommission der Schweiz eine klare Stellungnahme vor, die weggeht vom Skalpell, hin zu einer psychologischen Begleitung. Fragen sind nun eher: Wie kann ein Kind psychologisch unterstützt werden, mit geschlechtlich uneindeutigen Genitalien zu leben; wie können Eltern und das soziale Umfeld unterstützt werden, ihre eigenen Ängste abzubauen.

Auch wenn auch hier eine "Hintertür" für die gewaltvollen und traumatisierenden Eingriffe der Medizin noch offengehalten ist, so wird doch ein klarer Hinweis auf die zu ändernde Behandlungspraxis gegeben: "Als Grundsatz für den Umgang mit DSD sollte Folgendes gelten: Alle nicht bagatellhaften, geschlechtsbestimmenden Behandlungsentscheide, die irreversible Folgen haben, aber aufschiebbar sind, sollten aus ethischen und rechtlichen Gründen erst dann getroffen werden, wenn die zu behandelnde Person selbst darüber entscheiden kann. Dazu zählen geschlechtsbestimmende Operationen an den Genitalien und die Entfernung der Gonaden, wenn für diese Eingriffe keine medizinische Dringlichkeit (zum Beispiel ein erhöhtes Krebsrisiko) besteht. Ausnahmen gelten dann, wenn der medizinische Eingriff dringend ist, um schwere Schäden an Körper und Gesundheit abzuwenden." Ausnahmen werden hier stark eingegrenzt und richten sich auf die selten vorkommenenden Begleiterscheinungen (etwa Salzverlust), die tatsächlich medizinische Eingriffe erforderlich machen, um einen gesundheitsbedrohlichen Zustand abzustellen. Mit der Behandlung solcher "Begleiterscheinungen" ist aber nicht verbunden, dass das Genital vereindeutig werden müsste - vielmehr wird das in dieser Empfehlung auf einen späteren Zeitpunkt verlagert, an dem der jeweilige Mensch selbst darüber entscheiden kann, ob er die gefahrvollen geschlechtsvereindeutigen Eingriffe möchte und ggf. welche. Wichtig also: Die Medizin (und ihre Normalisierungstechniken) tritt endlich wieder etwas zurück und die elterliche Sorge für das Wohl des eigenen Kindes und die eigene Entscheidung des jeweiligen Menschen werden bedeutsam!

Es ist zu wünschen, dass im gesetzlichen Verfahren in der Schweiz nicht weitere "Hintertüren" für das bisherige gewaltsame und traumatisierende Behandlungsprogramm eingebaut werden, dass also klare Regelungen getroffen werden, die geschlechtsvereindeutigende Eingriffe ausschließen. Und auch für die Debatte in der Bundesrepublik Deutschland lässt sich zumindest aus der Deutlichkeit der Ableitung lernen.

Stellungnahme der Schweizer Ethikkommission.

Einordnung von der schweizer Gruppe Zwischengeschlecht: hier und hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Warning: Undefined variable $language in /var/customers/webs/verqueert/wordpress/dasendedessex/wp-content/plugins/dsgvo-all-in-one-for-wp-pro/dsgvo_all_in_one_wp_pro.php on line 4465