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Problematischer Beschluss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Resolution 1952 (2013)): Instrumentalisierung von Intersexuellen für andere Interessen

Die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Resolution 1952 (2013)) ist sehr problematisch - und sie war schon in ihrer Erstellung von dem Interesse geleitet, die deutsche (Vorhaut-)Beschneidungsdebatte auf anderer Ebene fortzuführen. Das geht schon aus der Pressemitteilung hervor, die die Initiatorin der Resolution – Marlene Rupprecht (SPD) – verfasste. Bereits der Titel zeigt das eigentliche Interesse: „Parlamentarische Versammlung des Europarates diskutiert über Beschneidung“ schreibt Rupprecht, um erst später im Text – nachgeordnet – auch Intersexuelle einzubeziehen. (http://www.marlene-rupprecht.de/index.php?nr=55527 )

Auch aus den früheren Debatten-Beiträgen Rupprechts geht hervor, dass es ihr gerade nicht um die geschlechtszuweisende Gewalt gegen intergeschlechtliche Minderjährige (vgl. hier und hier) ging und geht, sondern um Vorhautbeschneidung. Marlene Rupprecht hatte sich gerade nicht wesentlich in die Debatten um die geschlechtszuweisenden Eingriffe an Intergeschlechtlichen eingebracht. Das wird durch eine einfache Recherche im Internet deutlich. Stattdessen war für den SPD-Antrag zu Intersexualität (Drucksache 17/13253) Christel Humme zentral – und ihr sowie bspw. Mechthild Rawert, ist einiges zu verdanken, dass nun ein Verbot der geschlechtszuweisenden Eingriffe bei intergeschlechtlichen Minderjährigen erreichbar scheint.

Marlene Rupprecht tat sich hingegen in der rassistisch und antisemitisch aufgeladenen deutschen (Vorhaut-)Beschneidungsdebatte (vgl. hier) als besonders drastisch streitende Verfechterin eines Verbots hervor. Seit Anfang Juli positionierte sie sich entsprechend und zeigte sich vollständig ignorant, auch nur in Grundzügen die Positionen von Menschen aus muslimischen und jüdischen Familien verstehen zu wollen. Entsprechend ist es nun konsequent von ihr, dass sie die Sitzung des Europarates auf ihrer Homepage unter der Überschrift „Parlamentarische Versammlung des Europarates diskutiert über Beschneidung“ ankündigt.

Nun ist Rupprecht so dreist, Intergeschlechtliche für ihr Begehr zu instrumentalisieren. Durch die einfache Aufzählung („…Beschneidung von Jungen und Mädchen, medizinische Eingriffe bei intersexuellen Kindern sowie Tätowierungen und das Stechen von Piercings.“) [Quelle 1 und 2, vgl. unten] setzt sie unzulässig die geschlechtszuweisende Gewalt gegen intergeschlechtliche Minderjährige (sowie die Genitalverstümmelung bei Mädchen) etwa mit dem Stechen eines Piercings oder dem einmaligen Akt der Vorhautbeschneidung gleich und verniedlicht damit die Gewalt, die intergeschlechtliche Minderjährige durch das medizinische System in der Bundesrepublik Deutschland erleiden müssen.

Auffällig bei dem Beschluss der der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ist auch, dass gerade einmal ca. 100 der eigentlich 350 Mitglieder bei der Abstimmung anwesend waren und abgestimmt haben – wer hat wie mobilisiert? Und selbstverständlich kann es dort ein größeres Potenzial für rassistische und antisemitische Positionierungen geben, als noch vor wenigen Jahren, weil in einigen Ländern Europas mittlerweile explizit Faschisten (mit)regieren (z.B. Ungarn) und auch in anderen Ländern Rechtspopulisten zunehmend Zuspruch finden (u.a. Norwegen, Belgien, Frankreich, Österreich, Deutschland). Es scheint also so: Intergeschlechtliche werden instrumentalisiert, um antisemitische und rassistische Politiken zu rechtfertigen.

 

Quellen:

[1] http://www.marlene-rupprecht.de/index.php?nr=55527 „Parlamentarische Versammlung des Europarates diskutiert über Beschneidung. […] Der Bericht behandelt Verletzungen der Unversehrtheit wie die Beschneidung von Jungen und Mädchen, medizinische Eingriffe bei intersexuellen Kindern sowie Tätowierungen und das Stechen von Piercings.“ (Zugriff: 8.10.2013)

[2] http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2013/pm_131001.html „Auf der heutigen Tagesordnung steht der Bericht der Abgeordneten Marlene Rupprecht (SPD) zum Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Der Bericht behandelt Verletzungen der Unversehrtheit wie die Beschneidung von Jungen und Mädchen, medizinische Eingriffe bei intersexuellen Kindern sowie Tätowierungen und das Stechen von Piercings.“ (Zugriff: 8.10.2013)

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