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Regelung im Bundestag stößt auf Kritik der Vereinigungen intergeschlechtlicher Menschen

Die überraschende NEURegelung des Personenstandes im Deutschen Bundestag stößt auf die Kritik der Selbstorganisationen intergeschlechtlicher Menschen. Mit der Regelung soll der Artikel 22 um die folgende Passage erweitert werden: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen." Die Vereinigungen intergeschlechtlicher Menschen kritisieren u.a., dass ihrer zentralen Forderung nach dem Ende der gewaltsamen und traumatisierenden geschlechtszuweisenden medizinischen Eingriffe nicht nachgekommen wird. Zudem könnten sich mit der Regelung problematische Auswirkungen für intergeschlechtliche Menschen wie Zwangsoutings ergeben.

Mitteilung Zwischengeschlecht.info: Staatliches Zwangsouting für "Intersex-Kinder" - Freipass für GenitalabschneiderInnen

Mitteilung Zwischengeschlecht.info - Intersex-Fakten

PM IVIM Mogelpackung für Inter*: Offener Geschlechtseintrag keine Option

Recht guter Beitrag bei Queer.de - Personenstandsgesetz an Intersexuelle angepasst, Deutliche Kritik an neuer Regelung

2 Gedanken zu „Regelung im Bundestag stößt auf Kritik der Vereinigungen intergeschlechtlicher Menschen

  1. Pingback: Australien: dritte Geschlechtsangabe auch in behördlichen Dokumenten | Das Ende des Sex: Biologisches Geschlecht ist gemacht.

  2. Pingback: Intersexualität und Personenstand: ohne Geschlechtseintrag als problematische “Muss-Bestimmung” | Das Ende des Sex: Biologisches Geschlecht ist gemacht.

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