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Rücktritt aus dem Herausgeber*innen-Gremium der Zeitschrift der DGfPI (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung)

"Der Vorstand der DGfPI sollte entscheiden, ob er Wissenschaft überhaupt unter den Herausgeber*innen der Zeitschrift will – das bedeutet auch kritisches Reflektieren, Betrachten unterschiedlicher Positionen, bedachte und gründlich fundierte Ableitungen. Wenn das gewollt ist, dann sind Wissenschaftler*innen im Herausgeber*innen-Gremium der DGfPI richtig. Wenn es hingegen darum geht, eine Position – zum Beispiel gegen die pädagogische und therapeutische Arbeit mit übergriffigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, wie sie etwa von „Kein Täter werden“ geleistet wird – möglichst scharf zu machen und pointiert und unwidersprochen zu vertreten, dann sind Wissenschaftler*innen fehl am Platz."

Den folgenden Brief, den ich am 24.2.2020 an das Herausgeber*innengremium der DGfPI-Zeitschrift und den Vorstand der DGfPI (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung) geschickt habe, möchte hiermit aus Gründen der Transparenz zur Kenntnis geben.

Zugleich distanziere ich mich von der Ausgabe 2/2019 der DGfPI-Zeitschrift: In die Gestaltung der Ausgabe war ich nicht einbezogen - sondern war zwischenzeitlich aus dem Redaktionsverteiler entfernt worden. Bei Kenntnis der Beiträge hätte ich mich dafür eingesetzt, dass ein Beitrag zu Vorhautbeschneidung tatsächlich den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand abbildet, gerade weil die Debatte - wie wir wissen - seit spätestens 2012 unter antisemitischem und rassistischem Vorzeichen geführt wird. Die DGfPI hat sich offenbar entschieden, auf welcher Seite sie stehen will. Und nun ist klarer, warum der Vorstand die Anfeindungen gegen mich mitgetragen hat, anstatt ihnen zu entgegnen.

Mein Rücktrittsschreiben im Volltext:

Merseburg, 24.2.2020

Rücktritt aus dem Herausgeber*innen-Gremium der Zeitschrift der DGfPI (PDF)

Liebe Kolleg*innen im Herausgeber*innen-Gremium der DGfPI-Zeitschrift,
sehr geehrter Vorstand der DGfPI,

seit mittlerweile über einem Jahr werde ich durch ein Papier von Tauwetter verunglimpft und vom Vorstand der DGfPI unter Druck gesetzt und genötigt, mich zu den Anwürfen zu verhalten. Dem möchte ich mich nicht länger aussetzen, denn es gibt zu viel Wichtigeres zu tun.

Zum Hintergrund: In einem Papier, in dem sich Tauwetter gegen aktuelle Entwicklungen in der DGfPI wendet und sich etwa auch gegen Arbeit ausspricht, wie sie das Projekt „Kein Täter werden“ der Berliner Charité leistet, wendet sich der Verein unter der Überschrift „Die DGfPI und Heinz-Jürgen Voß“ auch mir zu. Von Tauwetter selbst habe ich das Papier nie erhalten. Stattdessen war diese Attacke als Denunziation angelegt: Sie wurde breit gestreut, ohne dass ich auch nur die Möglichkeit zur Erwiderung und Richtigstellung erhalten sollte. Der DGfPI-Vorstand, der im Tauwetter-Papier selbst angegriffen wird, forderte mich telefonisch auf, Stellung zu nehmen – ohne überhaupt genau Kritikpunkte zu benennen, zu denen ich mich verhalten sollte. Bis heute liegt mir dazu seitens der DGfPI nichts Konkretes vor.

Hauptpunkt im Tauwetter-Papier ist wieder einmal die Vorhautbeschneidung: Dass ich mich, wie der Deutsche Bundestag durch das im Dezember 2012 mit fraktionsübergreifender großer Mehrheit beschlossene Gesetz auch, dafür einsetze, jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland weiter zu ermöglichen, wird diffamiert. Dem Vorstand der DGfPI wird vorgeworfen, sich in der Debatte um Vorhautbeschneidung nicht klar positioniert zu haben – zugleich werden die auch in rechtsextremen Kreisen verbreiteten Argumentationsfiguren aufgerufen, die Juden und Muslime der Barbarei bezichtigen. Im Tauwetter-Papier heißt es so: „[U]nbestritten ist aber, dass sie eine Menschenrechtsverletzung darstellt“ (S. 3). Ganz den Argumentationsstrategien der AfD gemäß wird hier eine unhaltbare Aussage als „Gewissheit“ ausgestellt, denn selbstverständlich handelt es sich bei Vorhautbeschneidung nicht um eine Menschenrechts­verletzung, weshalb sie auch in Deutschland weiterhin nicht illegal ist. Das ist ja für Tauwetter eigentlich der Aufreger, weil der Verein die Rechtslage gern ändern möchte. Aber es wird mit denunziatorischem Geschick ein anderer Eindruck erzeugt, nämlich dass meine Aussage nicht auf der Basis der deutschen und internationalen Rechtsprechung stehe. Das Gegenteil ist der Fall: Die Aussagen von Tauwetter sind von der Rechtslage nicht gedeckt.

Und wir erinnern uns daran: Charlotte Knobloch, die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, stellte 2012 im Beitrag „Wollt ihr uns Juden noch?“ in der Süddeutschen Zeitung heraus, wie existenziell die Bedrohung für die deutschen Juden und Jüdinnen durch das damals drohende Beschneidungsverbot war: „Ich frage mich, ob die unzähligen Besserwisser […], die ungehemmt über ‚Kinderquälerei‘ und ‚Traumata‘ schwadronieren, sich überhaupt darüber im Klaren sind, dass sie damit nebenbei die ohnedies verschwindend kleine jüdische Existenz in Deutschland infrage stellen. Eine Situation, wie wir sie seit 1945 hierzulande nicht erlebt haben.“ (Knobloch 2012) Es handele sich um den schwersten Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit der Shoa. Im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Antisemitismusbericht) des Deutschen Bundestages wird die deutsche Debatte um die Vorhautbeschneidung als zentraler Teil des erstarkenden Antisemitismus in Deutschland diskutiert (vgl. Antisemitismusbericht 2017).

Für denunziatorische Methode klassisch, wird von Tauwetter der Hauptvorwurf mit einem weiteren Thema verbunden. So werde ich auf meine Position zu Prof. em. Dr. Dr. Rüdiger Lautmann befragt – bzw. selbstverständlich nicht direkt befragt, sondern es werden wiederum Unterstellungen getätigt. Mir wird untergeschoben, dass ich aussagen würde: „Pädophile würden sich passiv verhalten und nur dem Probierzwang der Kinder nachgeben.“ (S. 4) Eine solche Aussage wird man aus meinen Schriften nicht belegen können, weil sich darin selbstverständlich nirgends Entsprechendes findet. Vielmehr setze ich mich im Aufsatz „Die Lust am Kind“ und „Kein Täter werden“ - Bausteine für eine gesellschaftliche und forschungsethische Debatte (Voß 2015) kritisch mit Prof. Lautmanns Publikation Die Lust am Kind auseinander, beschreibe aber auch, wie das Buch und die Debatte darum erst die intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Pädophilie und Pädosexualität  und nach und nach Projekte gegen Kindsmissbrauch wie „Kein Täter werden“ ermöglicht haben. Hier kann man gewiss diskutieren und andere Anlässe als bedeutsamer erachten. Darum geht es aber Tauwetter nicht. Dem Verein geht es nur darum, mich zu diskreditieren, und er lehnt es prinzipiell ab, wenn Projekte wie „Kein Täter werden“ mit „vermeintlichen Pädophilen daran arbeiten, ihre Neigung zu kontrollieren“ (S. 4). Auf diese von Tauwetter vertretene, wissenschaftlich nicht haltbare, Position werde ich nicht gehen können – selbstverständlich halte ich pädagogisches und therapeutisches Handeln in Bezug auf Pädophilie für sinnvoll.

Abschließend wird in den Anfeindungen gegen mich noch eine Rezension von Werner Tschan in der DGfPI-Zeitschrift kritisch diskutiert, in der Mädchen und Jungen gleichermaßen als von sexualisierter Gewalt betroffen dargestellt werden. Da ich für die Ausgabe der Zeitschrift federführend war, wird auch dies gegen mich gewandt. Gewiss ist die Position streitbar – und auch nicht meine –, aber als Herausgeber*in einer Zeitschrift bin ich nicht die Gedankenpolizei, sondern unterschiedliche Positionen sollen durchaus in einem Heft ins Gespräch kommen. Zugleich bin ich nur eine Person in einem Herausgeber*innen-Team – gewesen.

Ich möchte einen solchen Umgang nicht und hätte ihn auch tatsächlich nicht für möglich gehalten. Diese Form der Denunziation geht gekonnt und strategisch vorbereitet vor und zielt darauf ab, mich und andere wichtige Akteur*innen – unter anderem auch den Vorstand der DGfPI selbst – zu diskreditieren. Zugleich sagt der Vorstand der DGfPI nicht „Stopp, hier werden Grenzen einer Diskussionskultur überschritten“ und gibt es auch keine öffentlichen klaren Erwiderungen von anderen Akteur*innen aus der Arbeit gegen sexualisierte Gewalt – für die zahlreichen persönlichen, unveröffentlichten Unterstützungszuschriften danke ich hingegen! Ich denke, dass das Problem woanders liegt: Der Vorstand der DGfPI sollte entscheiden, ob er Wissenschaft überhaupt unter den Herausgeber*innen der Zeitschrift will – das bedeutet auch kritisches Reflektieren, Betrachten unterschiedlicher Positionen, bedachte und gründlich fundierte Ableitungen. Wenn das gewollt ist, dann sind Wissenschaftler*innen im Herausgeber*innen-Gremium der DGfPI richtig. Wenn es hingegen darum geht, eine Position – zum Beispiel gegen die pädagogische und therapeutische Arbeit mit übergriffigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, wie sie etwa von „Kein Täter werden“ geleistet wird – möglichst scharf zu machen und pointiert und unwidersprochen zu vertreten, dann sind Wissenschaftler*innen fehl am Platz. Das, was nun mir geschieht und wozu die Fragen rund um Vorhautbeschneidung und die Debatten und Reflexionen um Täterarbeit genutzt werden, das kann und wird auch jeder*jedem anderen Wissenschaftler*in im Herausgeber*innengremium irgendwann passieren: Sie* soll sich für eine wissenschaftlich begründete Position rechtfertigen, distanzieren, Buße leisten – oder wird alternativ denunziert und rausgemobbt. Das ist unausweichlich, weil Wissenschaft stets bedächtig vorgeht und fundiert Reflexionen und Positionen vorbringt.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Jürgen Voß

Heinz-Jürgen Voß ist Professor für Sexualwissenschaft und Sexuelle Bildung an der Hochschule Merseburg und forscht insbesondere zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur Förderung von geschlechtlicher und sexueller Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen.

Literatur:

Antisemitismusbericht (2017): Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus. Bundestags-Drucksache 18/11970 Online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811970.pdf  (Zugriff: 23.2.2020).

Knobloch, Charlotte (2012): Wollt ihr uns Juden noch? Süddeutsche Zeitung. Online: http://www.sueddeutsche.de/politik/beschneidungen-in-deutschland-wollt-ihr-uns-juden-noch-1.1459038 (Zugriff: 23.2.2020).

Voß, Heinz-Jürgen (2015): “Die Lust am Kind” und “Kein Täter werden” -Bausteine für eine gesellschaftliche und forschungsethische Debatte. In: Mildenberger, Florian (Hg.): Die andere Fakultät – Theorie, Geschichte, Gesellschaft. Hamburg: Männerschwarm Verlag, S. 28-39. Online: https://heinzjuergenvoss.de/wp-content/uploads/2018/06/Voss_in_Die_andere_Fakultaet.pdf (23.2.2020).

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