Im folgenden Beitrag geht es in Bezug auf Asyl speziell um Fragen sexualisierter Gewalt. Sie spielt bei Krieg und Flucht auf verschiedene Weise eine Rolle: als Gewaltform zur Durchsetzung und Erhaltung von Herrschaftsverhältnissen im Herkunftsland (bei Unterdrückung Oppositioneller), als gezielte eingesetzte kollektive Gewalt in kriegerischen Konflikten, als individuelle Gewalt im Fluchtkontext, als geschlechtsspezifische Gewalt sowie im Rahmen von Abhängigkeitsverhältnissen im aufnehmenden (Asyl-)Land. Weiterlesen (pdf-Datei)
Schlagwort: Flüchtlinge
Sexuelle Selbstbestimmung: Checkliste gegen sexuelle Gewalt gegenüber geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Vor einigen Wochen waren die Genitaluntersuchungen bei minderjährigen Geflüchteten stark in der Kritik. Medizin hat nicht die Aufgabe, der Staatlichkeit für Altersbestimmungen zuzuarbeiten, sondern die Interessen ihrer Klient_innen zu wahren. Gleichzeitig stellen Genitaluntersuchungen, zu denen Kinder und Jugendliche genötigt werden bzw. in die sie nicht einwilligen können, weil sie z.B. die Sprache nicht verstehen bzw. nicht wissen, wie sie gegenüber Menschen in Uniform und weißen Kitteln Nein! sagen können, einen klaren sexuellen Übergriff dar.
Diese Debatten um die Rechte auf Sexuelle Selbstbestimmung nimmt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, erfreulicher Weise als Auftakt, um sehr deutlich aktiv zu werden. Bereits Mitte August meldete er sich mit einer Pressemitteilung zu Wort, in der er Standards in Flüchtlingsunterkünften einfordert, die die Sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen fördern und sexuelle Gewalt verhindern. (Pressemitteilung:„Flüchtlingskinder sind besonders gefährdet Opfer sexueller Übergriffe zu werden. Zu ihrem Schutz brauchen wir Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt in allen Flüchtlingsunterkünften!“)
Nun hat der Missbrauchsbeauftragte eine Checkliste für Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte vorgelegt, die deutliche Anforderungen an die Behörden stellen. (Pressemitteilung) Das sind gute Schritte, weil damit deutlich wird, dass auch geflüchtete Kinder und Jugendliche Rechte auf Schutz, auf verständliche Information, auf Meinungsfreiheit, auf Selbstbestimmung haben. Letztlich ist viel zu tun, damit die allgemeinen Standards etwa zu wirksamer Traumabehandlung (bei Betroffenen von sexueller Gewalt) in der Bundesrepublik auch für Geflüchtete gelten.