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Etwas mehr als eine Seite Text reicht aus und die gesamte Medienlandschaft berichtet. So ergeht es der AfD. Eine der etablierten Parteien muss weit mehr Mühe aufwenden - selbst umfassende Standortbestimmungen von CDU bis Linke finden nicht diese Aufmerksamkeit. Diese Parteien sind einfach nicht so angesagt.

Aber wenn schon umfassende Berichterstattung über einen Text von etwas mehr als einer Seite - dann sollte zumindest die Quintessenz vermittelt und eingeordnet werden. Das ist bei der Berichterstattung zum Text der sachsen-anhaltinischen AfD-Fraktion "Magdeburger Erklärung zur Frühsexualisierung" gründlich misslungen. Von ZEIT bis Deutschlandfunk bis MDR konnte man - weithin ausgebreitet - lesen und hören, dass sich die AfD gegen "sexuelle Vielfalt" wende. Weitere Ausführungen zu Adoptionsrecht und Sexualpädagogik wurden lediglich angeschlossen und führten wiederum auf den Vielfaltsgedanken zu.

Ja, gewiss ist die AfD homo- und transfeindlich in ihren Positionen. Aber das ist nicht der Inhalt ihrer vorliegenden Erklärung. Es ist ein kleiner randständiger Bestandteil, aber zentral ist ihre Schrift viel weitreichender - und insbesondere viel völkischer.

Es handelt sich um eine heroische Schrift für "Volk" und "Nation" - was auch immer die AfD darunter versteht -, die dann gleichzeitig "den Staat" geißelt, weil er sich in die Erziehungshohheit der Eltern einmische. Konkret heißt es im Etwas-mehr-als-Einseiter: "Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. Sie garantiert den Erhalt unseres Volkes, unseres Staates und unserer Nation." Und etwas später: "In unseren Kindern leben Familie, Volk und Nation fort." Es handelt sich also um eine klare völkische Positionierung und nicht einfach um eine traditionelle oder konservative Aushandlung um ein mehr oder weniger an geschlechtlicher und sexueller Pluralität.

Gleichzeitig grenzt die AfD "Volk" und "Nation" gegen die staatliche Ordnung ab, Zitat: "Wir wenden uns gegen alle Versuche des Staates, in die Erziehungshoheit der Eltern einzugreifen, die natürlichen Vorstellungen, die sich unsere Kinder von Familienleben und Geschlechterrollen bilden, systematisch zu verunsichern..." Auch das ist eine sehr weitreichende Aussage, da sie Kindertagesstätten und Schulen sehr grundlegend in Frage stellt, haben sie doch grundlegend einen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Wenn Erzieher_innen nicht mehr einschreiten sollen, wenn ein weißes Kind ein Schwarzes Kind verhaut - weil die Eltern der Meinung sind, dass das so zu sein habe -, dann bleibt eigentlich nur die Schließung von Einrichtungen zur Kinder- und Jugendbetreuung und -hilfe sowie Schulen. Gleichzeitig haben diese Einrichtungen gerade deshalb einen Bildungauftrag, weil die Eltern eben nicht in allen 'Schulfächern' gleich gut bewandert sind und z.B. auch erwerbsarbeiten müssen und weil in größeren Gruppen von Kindern und Jugendlichen soziales Lernen gut vonstatten gehen kann.

Die weiteren Ausführungen wenden sich per se gegen jede Sexualpädagogik bei allen Kindern (und möglicherweise sogar bei allen Jugendlichen). Bei "allen Kindern" schließt zumindest die Alterstufen bis 14 Jahre ein. Dabei waren es gerade die Aufdeckungen von sexuellem Missbrauch in Institutionen, die im Jahr 2010 deutlich gemacht haben, dass es konkreter Präventionskonzepte und einer Sexualpädagogik in Einrichtungen bedarf - und nicht eines zögerlichen Bisschens. Gerade dadurch, dass das Sprechen über Körperliches, Genitalien und Empfindungen tabuisiert wurde (und wird), konnte in Einrichtungen über Jahre weg fortgesetzte Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stattfinden. Selbstverständlich müssen Kinder altersgemäß über Körper, Empfinden aufgeklärt werden; sie müssen eine Sprache haben, um auch benennen zu können, wenn ihnen etwas passiert, was nicht sein soll. Ohne diese Sprache und in einem Mantel des Tabus können sie sich nicht äußern.

Und: "Sexuelle Vielfalt" ist nur ein Randaspekt, gegen den sich der Etwas-mehr-als-Einseiter der AfD Sachsen-Anhalt richtet. Vielmehr kommt bei dem folgenden Absatz sogar die Frage auf, ob Kinder bei Scheidung oder wenn sie bei Alleinerziehenden aufwachsen, aus Sicht der AfD generell aus ihren Familien genommen werden sollen. Im Text heißt es: "Wir bekennen uns zum Recht jedes Kindes auf seinen Vater und seine Mutter. Jeder Mensch auf dieser Welt ist von Mann und Frau gezeugt. Er hat Anspruch darauf, von seinen Eltern behütet, erzogen und versorgt zu werden, bis er in das Erwerbsleben eintritt. Der Staat ist in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass Kinder, die ihre Eltern durch Schicksalsschläge verlieren, nach Möglichkeit in einer Adoptionsfamilie aufwachsen können." Soll der letzte Satz etwa auch gelten, wenn ein Elternteil "fehlt"? Gerade wo doch zu Beginn des Absatzes so stark auf das Recht auf "seinen Vater und seine Mutter" gepocht wird...

Erst nachdem das alles gesagt ist, spricht sich die AfD Sachsen-Anhalt gegen das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften aus. Deutlich wird: Es handelt sich um ein Papier, dass aus einer tief nationalistischen und völkischen Sicht einen Familienbegriff bildet, in dem Alleinerziehende, Getrenntlebende, Kinderlose und nicht völkisch denkende Eltern keinen Platz haben. In dieser Reichweite sollte das Papier zur Kenntnis genommen werden und nicht eilig in die üblichen Schubladen für oder wider geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gepresst werden. (Und wer selbst nachlesen möchte - hier findet sich das Dokument der AfD Sachsen-Anhalt.)