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In Merseburg hat jede_r Dritte zur heutigen Landtagswahl rechtsextrem gewählt, in Sachsen-Anhalt insgesamt war es jede_r Vierte. Eine solche Wahl kann nicht als "Protestwahl" verharmlost werden. Ganz offen hat die AfD gegen Geflüchtete und gegen Migrant_innen gehetzt - und massiv die Stimmung bereitet, bei der auch Lokale überfallen wurden und Menschen zu Schaden kamen. Gleichzeitig tritt die AfD deutlich für die weitere Spaltung der Gesellschaft ein: Arme sollen noch ärmer, Reiche noch reicher werden. So will sie die Erbschaftssteuer verringern und die Zwangsmaßnahmen gegen Menschen, die Hartz IV beziehen, deutlich ausweiten - sei wollen von ihr dazu gezwungen werden, wirklich jede Arbeit zu machen. Die AfD agiert offen rassistisch und klassistisch - sie zu wählen kann niemals Protest sein.

Merseburg sticht deutlich hervor. Hier konnten die Rechtsextremen sogar das Direktmandat erringen und erreichen ein Drittel der Stimmen. Die demokratischen Kräfte liegen dahinter zurück. Nun wird es darum gehen, dass alle Demokrat_innen zusammenarbeiten. Es gilt, demokratische Kultur zu stärken und (inter-)kulturelle Zentren zu fördern.

Wider besseres Wissen finden sich heute - es jährt sich das Urteil des Kölner Landgerichts, das im vergangenen Jahr für so viel Kontroverse sorgte - in größeren Tageszeitungen und übrigen Medien weiterhin fehlerhafte Informationen zu den medizinischen Fragen rund um die Vorhautbeschneidung bei Jungen. Daher haben sich Dr. Matthias Zaft und ich (Dr. Heinz-Jürgen Voß) entschlossen, die Publikation eines zur Veröffentlichung vorgesehenen Beitrags vorzuziehen: Der (medizinethische) deutsche Diskurs über die Vorhautbeschneidung.

Während sich der vollständige Beitrag als pdf-Datei unter diesem Link findet, werden im folgenden Auszug - Kapitel 2 des Aufsatzes - insbesondere medizinische und medizinethische Stimmen zur Frage der Vorhautbeschneidung dargestellt und dabei auch personelle Verbindungslinien zwischen juristischem und medizinischem Diskurs nachgezeichnet (die Quellenangaben finden sich in der pdf-Datei; dort wurden auch einige Passagen deutlicher hervorgehoben).

2. Politische und medizinische Reaktionen
Die Reaktionen aus verantwortlichen politischen Kreisen – insbesondere den Bundestagsfraktionen – waren deutlich und unaufgeregt. Im Juli äußert sich Bundeskanzlerin Angela Merkel klar: „Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation“ (vgl. Spiegel 2012). Selbst Alice Schwarzer, seit den letzten Jahren oft mit rassistischen Positionierungen gegen Muslima aufgefallen, nimmt in dieser Frage eine klare Position für die Religionsfreiheit von Muslim_innen und Jüd_innen ein: „Die Verurteilung der männlichen Beschneidung halte ich für eine realitätsferne politische Correctness.“ Im Weiteren hebt sie die gesundheitlichen Vorteile der Vorhautbeschneidung hervor: „Etwa jeder dritte männliche Mensch weltweit ist beschnitten. Und das nicht nur aus religiösen oder kulturellen Gründen, sondern auch aus hygienischen. Bereits 2007 rieten sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die UN dringend zur Beschneidung von Männern: als Prävention gegen Aids, Peniskrebs und Gebärmutterhalskrebs. Denn letzterer wird verursacht von einem verunreinigten männlichen Penis.“ (Schwarzer 2012)
Wichtige medizinische Kreise zeigten sich von dem Urteil erschüttert. Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery beurteilte das Urteil des Kölner Landgerichts als „für die Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich“. Der Bundesverband der deutschen Urologen und – in gleichem Wortlaut – die Deutsche Gesellschaft für Urologie erklärte mit ähnlicher Sichtweise wie Montgomery und unter Verweis auf die begrenzte Reichweite des Kölner Urteils:

„Es handelt sich hier um eine sogenannte Güterabwägung, wobei das Gericht in der Urteilsbegründung selbst einräumt, dass auch die gegenteilige Auffassung vertretbar sei. Ein Gericht in München oder Hamburg könnte denselben Sachverhalt also durchaus anders bewerten. […] Endgültige Rechtssicherheit können nur ein höchstrichterliches Urteil oder der Gesetzgeber herbeiführen. […] Bei der Diskussion darüber, ob zukünftig rituelle Beschneidungen durch Ärzte rechtssicher durchgeführt werden können, sollte auch der Aspekt berücksichtigt werden, dass man rituelle Beschneidungen durch Gerichtsurteile in Deutschland nicht einfach abschaffen kann. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass rituelle Beschneidungen vermehrt von medizinischen Laien durchgeführt werden.“ (DGU 2012, Juli) Weiterlesen » » » »