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Zur am heutigen 1. November in Kraft tretenden Änderung des Personenstandgesetzes (Ergänzung §22: “Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.”) zeigt sich eine weitgehend reflektierte mediale Berichterstattung in vielen Zeitschriften und auch in Rundfunkbeiträgen.

Allerdings wird nur punktuell auf die Kritiken der Selbstorganisationen intergeschlechtlicher Menschen eingegangen (hier eine Übersicht zu den Stellungnahmen) - einige der aktuellen Zeitschriften stellen die Neuregelung gar im Sinne einer fakultativen Wahlmöglichkeit dar und nicht als "Muss-Bestimmung" (Vgl. die Übersicht bei Zwischengeschlecht). "Muss-Bestimmung" bedeutet auch, dass das Kind - ohne Geschlechtseintrag - quasi gegenüber jeder Kinderbetreuungseinrichtung und Schule zwangsgeoutet wird, anstatt dass das Kind bzw. die Eltern entscheiden können, wer von der Intergeschlechtlichkeit (Intersexualität) des Kindes erfahren soll.

Erfreulich ist, dass gerade Vertreter_innen von Selbstorganisationen viel zu Wort kommen und dass nur gelegentlich durch das "Danebensetzen" von einer Position aus der Medizin die Expertise der Selbstorganisationen angezweifelt wird. Deutlich sind nun aber selbst Positionen von Mitgliedern des Ethikrates. So heißt es in der FAZ unter Bezugnahme auf Michael Wunder: "Früher waren Operationen an Neugeborenen mit doppeltem Geschlecht die Regel. In den meisten Fällen wurden sie zu Mädchen umoperiert – mit teilweise gravierenden gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Betroffenen. Interessenvertretungen intersexueller Menschen geißeln solche Eingriffe daher als „genitale Verstümmelungen“. Bei einigen Medizinern hat in den vergangenen Jahren ein Umdenken eingesetzt. „Es gibt jedoch keine repräsentative Studie, die belegt, dass es tatsächlich weniger Operationen als früher gibt“, sagt Wunder. Daher sei auch hier eine gesetzliche Regelung notwendig." (FAZ-Beitrag) Eine gesetzliche Regelung - ein Verbot der geschlechtszuweisenden Eingriffe bei intergeschlechtlichen Minderjährigen -, wie sie die Selbstorganisationen seit nunmehr zwei Jahrzehnten fordern, ist entsprechend notwendig. Die Homepages der Selbstorganisationen: Intersexuelle Menschen e.V., Internationale Vereinigung intergeschlechtlicher Menschen, Zwischengeschlecht.