Springe zum Inhalt

Bundesverfassungsgericht bestimmt Regelungen des Transsexuellengesetzes als grundgesetzwidrig:

Eine der wichtigen Passagen - Mit „der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit hat der Gesetzgeber [im Transsexuellengesetz] eine unzumutbare Voraussetzung für die personenstandsrechtliche Anerkennung des empfundenen Geschlechts eines Transsexuellen gesetzt, soweit für die Dauerhaftigkeit der Fortpflanzungsunfähigkeit operative Eingriffe zur Voraussetzung gemacht werden. […] Die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen steht unter dem Schutz des [Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes] und ist Bestandteil des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.“ (Abschnitt 68/69) --> Das volle Urteil beim Bundesverfassungsgericht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Warning: Undefined variable $language in /var/customers/webs/verqueert/wordpress/dasendedessex/wp-content/plugins/dsgvo-all-in-one-for-wp-pro/dsgvo_all_in_one_wp_pro.php on line 4465