Kinderrechte sind geschützt - durch die UN und zunehmend auch durch das Grundgesesetz, da die Bundesrepublik Deutschland die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat. Dennoch werden durch Deutschland stetig die Regelungen der Kinderrechtskonvention übertreten. So sind z.B. entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention Kindersoldaten verboten und ist Werbung bei Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahren) für das Militär unzulässig. Gleichzeitig hat Deutschland mehrere Tausend Kindersoldaten (Soldaten unter 18 Jahre).
Ebenso werden im Hinblick auf minderjährige Geflüchtete Grenzen überschritten. Ein umfassendes Monitoring hat die Hochschule Magdeburg Stendal vorgenommen - und stellt die Eregbnisse nun vor. Eine Anmeldung zum hybriden Fachtag ist für alle Interessierten möglich. Informationen:



