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„Intersexuelle bleiben für den Ethikrat Kranke“ – Hinweis auf den lesenswerten Beitrag bei ZEIT online

Britta Verlinden hat in ZEIT online einen lesenswerten Beitrag zur Stellungnahme des deutschen Ethikrates veröffentlicht. Auch wenn der Titel des Beitrags im nachhinein "präzisiert" wurde (und nun lautet: "Ethikrat sieht Intersexuelle nicht mehr als Kranke per se") hat sich an der Reichweite ihrer Ausführungen nichts geändert. Verlinden beschließt den Beitrag mit der folgenden Passage:

"Grundrecht auf Selbstbestimmung stärker respektieren

Die 25 Juristen, Mediziner, Naturwissenschaftler, Philosophen, Psychologen und Theologen um Edzard Schmidt-Jortzig wollen die Situation intersexueller Menschen in Deutschland verbessern, daran besteht kein Zweifel. Doch die einzige konkrete Regelung, die sie als Ethikrat fordern, greift zu kurz: Sind sich Kind und Eltern über die Behandlung nicht einig, solle das Familiengericht entscheiden. Nach der bisherigen Praxis sind viele Kinder bei der Operation viel zu jung, um zu widersprechen. Die AG Ethik im Netzwerk Intersexualität, Kinderärzte etwa in Australien sowie Bundestagsabgeordnete sämtlicher Parteien haben in den vergangenen Jahren bereits Prinzipien vorgestellt, die das Grundrecht auf Selbstbestimmung weitaus stärker respektieren.

Der Ethikrat hätte diese Entwicklung mit einem deutlichen Votum für ein entsprechendes Gesetz bekräftigen können. Seine Stellungnahme tut das Gegenteil. Die Empfehlungen zur medizinischen Behandlung sind ein Rückschritt."

Die Beiträge bei Spiegel und Süddeutscher Zeitung sind leider desaströs uniformiert ausgefallen. Die SZ lobte gar, dass sich der Deutsche Ethikrat dieses Themas überhaupt angenommen habe. Dass der Ethikrat auf Grund der Intervention eines UN-Ausschusses bei der Bundesregierung von dieser den Auftrag erhalten hatte, entging der Journalist_in. Einzig Ulrike Braureithel hatte bereits am 23.2. in einer der größeren Zeitungen, in DER FREITAG, ebenfalls gut informiert berichtet.

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