Nachdem in Australien bereits 2011 eine Regelung getroffen wurde, die einen dritten Geschlechtseintrag - X = "unbestimmt", F = "weiblich", M = "männlich" - in Reisepässen erlaubt, hat nun ein Berufungsgericht entschieden, dass auch in behördlichen Formularen nicht eines von zwei Geschlechtern verwendet werden muss. Das Gericht erklärte dabei, "das Wort Geschlecht habe nicht die binäre Bedeutung "männlich" oder "weiblich"". (Spiegel online berichtete am 1. Juni 2013)
Bereits die Änderung im Jahr 2011 sollte insbesondere Zwänge gegen intergeschlechtliche (intersexuelle) Menschen verringern, aber auch für Trans* eine Wahlmöglichkeit eröffnen. In den Regelungen bleibt aber die Medizin weiterhin bestimmende Instanz. Nicht jeder Mensch kann einen Geschlechtseintrag wählen, sondern erst wenn ein_e Ärzt_in eine entsprechende sichere Diagnose gestellt hat. Kritik von Inters*- und Trans*-Selbstorganisationen ist aber gerade die Bedeutung der Medizin: Anstatt gesellschaftlich geschlechtliche Vielfalt zu akzeptieren, würde medizinisch alles durch eine pathologisierende Brille gesehen (vgl. Kritiken Intergeschlechtlicher an einer Regelung im Dt. Bundestag / "Stop Trans*-Pathologisierung").
Gegen medizinische Definitionshoheit ist noch einiges zu tun!