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sehr gern weise ich auf die Bundeskonferenz "Sexuelle Bildung und Flucht" hin, die am 26. und 27. September im Bundessprachenamt in Naumburg (Saale) stattfindet.

Themen wie Liebe und Partnerschaft, Sexualität, die eigene geschlechtliche Identität und das Verhältnis zwischen den Geschlechtern gehören zum Menschsein elementar dazu. Trotzdem herrscht in sexualpädagogischen Fachkontexten oft Unsicherheit darüber, wie diese Themen auch mit geflüchteten Menschen behandelt werden können. Die Bundeskonferenz Sexuelle Bildung und Flucht wird deshalb in Vorträgen, Workshops, Podiumsdiskussionen und Filmvorträgen Wege zu einer gelingenden Sexuellen Bildung im Kontext Flucht aufzeigen.

Die Konferenz bündelt herausragende Expertise aus Theorie und Praxis: Die Hochschule Merseburg ist mit den deutschlandweit einzigartigen Studiengängen in Angewandter Sexualwissenschaft und Sexologie führend auf dem Gebiet der Sexuellen Bildung. Der Burgenlandkreis wiederum hat als bisher einziger Landkreis in Deutschland ein umfassendes Konzept zur Sexuellen Bildung im Kontext Flucht erarbeitet und umgesetzt und konnte dabei viele Erfahrungen in der Arbeit mit Fachkräften, Einrichtungen und Geflüchteten zum Thema Sexualität sammeln.

Weitere Informationen und Anmeldung: www.hs-merseburg.de/bundeskonferenz .

Wir freuen uns auf Ihre und eure Teilnahme! Alle Interessierten sind herzlich willkommen!

Im Auftrag des Burgenlandkreises (südliches Sachsen-Anhalt) ist das Rahmenkonzept für eine interkulturelle und intersektionale Sexuelle Bildung in Einrichtungen (PDF-Datei) entstanden. Aus meiner Sicht ist es eine sehr reflektierte Broschüre, die sowohl den Erkenntnissen Sexueller Bildung als auch zur Verwobenheit von Herrschaftsverhältnissen (Rassismus, Geschlechterverhältnis, Klassenverhältnis - und das Scharnier Sexualität) Rechnung trägt. Die Entwicklung des Rahmenkonzeptes geht auf die beispielhaften Aktivitäten des Burgenlandkreises zur Sexuellen Bildung im Kontext Flucht zurück. Für Fragen sprechen Sie gern mich ( heinz-juergen.voss@hs-merseburg.de ) oder die zuständige Mitarbeiterin beim Burgenlandkreis, Judith Kindinger ( Kindinger.Judith@blk.de ) an. Ich und wir hoffen, dass die Broschüre/das Rahmenkonzept auch für Sie hilfreich und für andere Landkreise richtungsweisend ist.

Eine sehr gute Initiative!

Berlin, 11.02.2016. Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, und Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD), haben heute ihre Kooperation zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexueller Gewalt vorgestellt. Ein gemeinsamer Informationsflyer in drei Sprachen (deutsch, arabisch, türkisch) ist Auftakt dieser neuen Kooperation. Der Flyer informiert muslimische Eltern, Einrichtungen und Gemeinden über die Gefahren und Strategien zur Vermeidung von sexueller Gewalt an Kindern und unterstützt bei der Suche nach Hilfs- und Beratungsangeboten...

In einer gemeinsamen Pressemitteilung bekräftigen Rörig und Mazyek die Notwendigkeit einer 'Kultur des Hinsehens', um sexuelle Gewalt zu verhindern. Gleichzeitig üben sie gemeinsam Kritik am "Asylpaket 2": " Rörig: „Der Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt muss für alle Kinder gelten, egal welcher Herkunft oder Religion. Mit dem Asylpaket II zeigt sich, dass in Deutschland derzeit nicht Kind gleich Kind gilt! Das erweiterte Führungszeugnis alleine reicht als Schutz nicht aus und kann nur ein Baustein in einem Gesamtpaket von Mindeststandards sein, wie ich sie in meiner Checkliste seit Sommer 2015 fordere. Das Asylpaket II der Bundesregierung setzt nicht die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie um, die geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen und Belästigungen fordert. Das ist grob fahrlässig und eine Nachbesserung dringend erforderlich.“ Auch Mazyek bemängelte, dass es im Asylpaket II keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen insbesondere für Kinder und Frauen in Flüchtlingsunterkünften gebe sowie eine Erschwernis des Familiennachzuges: „Das ist Gift für eine schnellere Integration. Ein fehlendes familiäres Umfeld erhöht die Gefahr sozialer Spannungen.“ "

Im folgenden Beitrag geht es in Bezug auf Asyl speziell um Fragen sexualisierter Gewalt. Sie spielt bei Krieg und Flucht auf verschiedene Weise eine Rolle: als Gewaltform zur Durchsetzung und Erhaltung von Herrschaftsverhältnissen im Herkunftsland (bei Unterdrückung Oppositioneller), als gezielte eingesetzte kollektive Gewalt in kriegerischen Konflikten, als individuelle Gewalt im Fluchtkontext, als geschlechtsspezifische Gewalt sowie im Rahmen von Abhängigkeitsverhältnissen im aufnehmenden (Asyl-)Land. Weiterlesen (pdf-Datei)

Vor einigen Wochen waren die Genitaluntersuchungen bei minderjährigen Geflüchteten stark in der Kritik. Medizin hat nicht die Aufgabe, der Staatlichkeit für Altersbestimmungen zuzuarbeiten, sondern die Interessen ihrer Klient_innen zu wahren. Gleichzeitig stellen Genitaluntersuchungen, zu denen Kinder und Jugendliche genötigt werden bzw. in die sie nicht einwilligen können, weil sie z.B. die Sprache nicht verstehen bzw. nicht wissen, wie sie gegenüber Menschen in Uniform und weißen Kitteln Nein! sagen können, einen klaren sexuellen Übergriff dar.

Diese Debatten um die Rechte auf Sexuelle Selbstbestimmung nimmt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, erfreulicher Weise als Auftakt, um sehr deutlich aktiv zu werden. Bereits Mitte August meldete er sich mit einer Pressemitteilung zu Wort, in der er Standards in Flüchtlingsunterkünften einfordert, die die Sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen fördern und sexuelle Gewalt verhindern. (Pressemitteilung:„Flüchtlingskinder sind besonders gefährdet Opfer sexueller Übergriffe zu werden. Zu ihrem Schutz brauchen wir Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt in allen Flüchtlingsunterkünften!“)

Nun hat der Missbrauchsbeauftragte eine Checkliste für Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte vorgelegt, die deutliche Anforderungen an die Behörden stellen. (Pressemitteilung) Das sind gute Schritte, weil damit deutlich wird, dass auch geflüchtete Kinder und Jugendliche Rechte auf Schutz, auf verständliche Information, auf Meinungsfreiheit, auf Selbstbestimmung haben. Letztlich ist viel zu tun, damit die allgemeinen Standards etwa zu wirksamer Traumabehandlung (bei Betroffenen von sexueller Gewalt) in der Bundesrepublik auch für Geflüchtete gelten.