Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages gegen die Anwendung von Pubertätsblockern bei Jugendlichen und gegen die Veränderung der behördlichen Papierform (Geschlechtseintrag) haben gesellschaftlich für Aufregung gesorgt. Die hier etwas schnell agierende, flatterhafte CDU-Fraktion im Bundestag hat sogleich einen Antrag zur Veränderung des Selbstbestimmungsgesetzes veranlasst, um für Jugendliche die Selbstbestimmung einzuschränken. Daher hier schon eine erste kurz eine Einordnung:
Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages widersprechen den weltweiten medizinischen Übereinkünften der Ärzteschaft. Die World Medical Association hält in ihrem "Statement on Transgender People" fest:
"The WMA emphasises that everyone has the right to determine one’s own gender and recognises the
WMA Statement on Transgender People
diversity of possibilities in this respect. The WMA calls for physicians to uphold each individual’s right to selfidentication with regards to gender." ("Die WMA betont, dass jeder Mensch das Recht hat, sein Geschlecht selbst zu bestimmen, und erkennt die Vielfalt der Möglichkeiten in dieser Hinsicht. Die WMA fordert die Ärzt*innen auf, das Recht jedes Einzelnen auf Selbstbestimmung des Geschlechts zu wahren.")
In Reaktion auf die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages hat das von Kinder- und Jugendärzt*innen dominierte Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese argumentiert auf Basis der aktuellen Evidenz - anders als die rasch gefassten Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, die ohne jede Literaturverweise auskommen - und kommt zu der Ableitung:
"Transidente Kinder und Jugendliche haben ohne Behandlung eine erhöhte psychische Morbidität und erleiden häufiger Diskriminierung und Gewalt. Medizinische Maßnahmen, die Pubertätsblockade, geschlechtsangleichende Hormontherapie, Psychotherapie und eine chirurgische Behandlung einschließen können, steigern ihr Wohlergehen in ihrem selbstgewählten Geschlecht. Ihre Lebensqualität ist höher, und sie haben zumindest mittelfristig eine geringere assoziierte psychische Morbidität. Daher kann eine solche Behandlung ethisch gerechtfertigt sein. Die langfristigen Ergebnisse bedürfen dringlich der weiteren Erforschung. Die ethische Bewertung muss mit wachsender Studienlage stets aktualisiert werden. Voraussetzung für die Behandlung ist eine interdisziplinäre Beratung der Betroffenen und ihrer Sorgeberechtigten und eine größtmögliche Sicherheit, dass die Entscheidung mit ausreichender Reife selbstbestimmt erfolgte."
KJG (2024): Ärztliche Maßnahmen bei transidenten Kindern und Jugendlichen
Weitere Stellungnahmen sind derzeit in Vorbereitung. Es ist für die Ärzt*innenschaft blamabel, dass - ohne jegliche Evidenz und ohne jegliche Literaturverweise - so weitreichende Beschlüsse gefasst werden. Sie widersprechen dem Hippokratischen Eid und dem Genfer Gelöbnis, die beide zu Sorgfalt in der Bearbeitung von Themen mahnen und darauf orientieren, Menschen - auch jungen Menschen - zu nützen und nicht zu schaden.
Heinz-Jürgen Voß, Merseburg, Professur für Sexualwissenschaft und Sexuelle Bildung